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Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie lindert vor allem menschliches Leiden und erweitert die eigene Handlungsfähigkeit. Sie beinhaltet Veränderung der sozialen Umwelt und der sozialen Interaktion. Das Ziel ist hauptsächlich die Ausbildung und Förderung von Fähigkeiten und ermöglicht eine bessere Selbstregulation sowie einen adäquaten Umgang mit emotional schwierigen Situationen.
Die Wirksamkeit ist durch eine Vielzahl von Studien wissenschaftlich belegt. Zudem orientiert sich die Verhaltenstherapie an ethischen Prinzipien und neuesten wissenschaftlichen Forschungen. In der Regel werden die Kosten einer Verhaltenstherapie von den Krankenkassen übernommen.

 

 

 

 

 

 

Verhaltenstherapie - Methode
Häufig angewandte Methoden einer Verhaltenstherapie sind Vermitteln von Informationen über Entstehung und Aufrechterhaltung der zu behandelnden Störung (Psychoedukation) einschließlich angemessener Strategien zu deren Bewältigung. Inhalte können sein: Klären von Zielen und Werten, Hinterfragen unangepasster, automatischer Gedanken (sokratischer Dialog), Aktivieren und Verändern von Emotionen (Reizexposition) sowie gezieltes Aufsuchen von Situationen sowohl problematischer als auch angenehmer Art.

Verhaltenstherapie - Anwendungsbereich
Häufig führen belastende Lebensereignisse, unverarbeitete Trauer oder persönliche Probleme zu körperlichen und/oder seelischen Störungen wie Depressionen, Ängsten und Erschöpfungszustände. Vor allem werden verhaltenstherapeutische Methoden bei vielen psychischen Störungen und psychosomatischen Erkrankungen eingesetzt. 

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Ablauf Verhaltenstherapie in meiner Praxis
 

Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorik
Zunächst werden bis zu sechs psychotherapeutische Sprechstunden à 25 Min. und bis vier probatorische Sitzungen à 50 min. durchgeführt. Dabei werden individuelle Daten erhoben, psychometrische Testungen aufgezeichnet, relevante biographische Informationen erfragt. Darüber hinaus wird ein störungsspezifisches Erklärungsmodell gemeinsam erarbeitet. Daraus abgeleitet ergeben sich dann auf Sie abgestimmte Behandlungsinhalte und Therapieziele.
 

Antrag
Nach diesen Sitzungen wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie gestellt, der im Einzelfall noch zusätzlich von einem Gutachter geprüft werden muss. Es kann eine Akutbehandlungen (24 Sitzungen à 25 Min.), eine Kurzzeittherapie (12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden, in Abhängigkeit der vorliegenden Diagnose, Komplexität und Schwere der Erkrankung.

 

Rahmenbedingungen
Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich über 50 Minuten statt. Akute psychische Krisen erfordern ein individualisiertes Vorgehen, welches in Zusammenarbeit zwischen

Patient/in und Therapeut/in besprochen wird.
 

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