Kosten
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Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Im Normalfall werden die Kosten ihrer Behandlung, wenn sie gesetzlich versichert sind, von den Krankenkassen übernommen, sofern eine krankheitswertige Symptomatik vorliegt. Es gibt verschiedene Formen der Therapie von Akutbehandlung über Kurzzeittherapie bis hin zur Langzeittherapie, die jeweils unterschiedlicher Antrags- bzw. Meldeverfahren bedürfen.
Welche Therapie für Sie die geeignetste ist, besprechen wir individuell. Für alle Therapieformen ist eine Bescheinigung ihres Arztes nötig, um medizinische Aspekte abzuklären und auszuschließen, dass aus körperlicher Sicht etwas gegen eine Psychotherapie spricht. Auch dies klären wir genauer im persönlichen Gespräch.
2. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Auch als privat Versicherte können Sie selbstverständlich eine Behandlung erhalten. Es ist sinnvoll, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzten und zu erfragen, für wie viele Stunden und zu welchem Prozentsatz die Krankenkasse die anfallenden Kosten übernimmt und wie die Übernahme der Kosten für eine Verhaltenstherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten beantragt werden soll, da es hier zeitweise spezifische Anforderungen gibt.
Auch die Beihilfestelle übernimmt in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie im Krankheitsfall. Hier sollte das entsprechende Formular bei der Beihilfestelle angefordert werden.
3. Selbstzahler
Letztlich gibt es die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahler zu tragen. In diesem Fall müssen keine Kassenanträge gestellt werden, so dass z.B. ihre Anonymität gewahrt bleiben kann. Dies bedeutet, dass die Krankenkasse keine Diagnose und keinen Bescheid über Ihre Therapie erhält. Sie sollten abklären, ob ggf. die Kosten z.B. für Coaching, Supervision usw. als Sonderausgaben bei der Steuer berücksichtigt werden können.